JUGENDSCHUTZ GEHT VOR UND DESHALB GILT BEI UNS:

KEIN EINTRITT UNTER 18 JAHREN!

 

 

Wir haben die Verantwortung für Dich als Jugendlichen.

 

Glücksspiel kann abhängig machen und daher soll es für Dich als Freizeitgestaltung nicht in Frage kommen.
Später, wenn Du selbst entscheiden darfst und die notwendige Lebenserfahrung und Reife besitzt, kannst
Du Glücksspiel ausprobieren und als Freizeitvergnügen hin und wieder konsumieren.

Um den strengen Kriterien des Jugendschutzes gerecht zu werden besteht in unseren Spielhallen ausnahmslos Ausweispflicht. Ohne gültigen Lichtbildausweis und das erforderliche Mindestalter von 18 Jahren, gibt es keinen Einlass!

Unsere Mitarbeiter sind gesetzlich dazu verpflichtet das Alter der Kunden zu überprüfen!

Nähere Infos zum Kärntner

Jugenschutzgesetz findest du hier:

 

www.kija.ktn.gv.at